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Deutsche Corona-Hotspots: Neue Regeln für Risikogebiete - Westdeutsche Allgemeine Zeitung

Berlin.  Bund und Länder haben nach langen Verhandlungen neue Corona-Maßnahmen beschlossen. In einem wichtigen Punkt gab es keine Einigung.

  • Angela Merkel zeigte sich trotz der neuen Corona-Regeln besorgt. Sie war sichtbar unsicher, ob die neuen Maßnahmen helfen, die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern
  • Die Ministerpräsidentinnen und- präsidenten haben sich am Mittwoch unter anderem auf eine Sperrstunde geeinigt
  • Betroffen sind die Regionen, in denen es mehr als 35 Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner gibt

Die Infektionszahlen in Deutschland steigen rasant. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte deshalb am Mittwoch die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer nach Berlin gebeten, um über weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zu beraten.

Nach zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder auf einen Maßnahmen-Katalog einigen können – für alle deutschen Risikogebiete wurden einheitliche Regeln erlassen. Darüber hinaus greifen sie bereits aber einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner. Zu den Maßnahmen gehören eine Sperrstunde, Alkoholverbot und eine Ausweitung der Maskenpflicht.

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Merkel gehen die verschärften Regeln eigentlich nicht weit genug geht. „Es reicht einfach nicht, was wir hier machen“, sagte die CDU-Politikerin nach übereinstimmenden Angaben von Teilnehmern während der Sitzung in Berlin.

Auch nach der Sitzung äußerte sich die Bundeskanzlerin sehr besorgt in Bezug auf die Lage in Deutschland: „Wir müssen den exponentiellen Anstieg stoppen, sonst wird das kein gutes Ende nehmen.“ Lesen Sie auch: Risikogebiete in Deutschland: Das sind alle Corona-Hotspots

Neue Corona-Regeln für Hotspots: Diese Maßnahmen wurden beschlossen

In vielen Punkten konnte sich Merkel am Ende jedoch auch durchsetzen:

  • Künftig soll in Hotspots eine erweiterte Maskenpflicht gelten.
  • Auch soll es eine Sperrstunde für die Gastronomie und neue Einschränkungen für Kontakte geben.
  • Bund und Länder haben sich aber auf keinen einheitlichen Kurs zu den Beherbergungsverboten für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten einigen können. Bis zum 8. November soll diese umstrittene Maßnahme weiter bestehen und dann wieder diskutiert werden.

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1. Maskenpflicht und Gastronomie

  • Maskenpflicht: In Städten und Regionen mit stark steigenden Corona-Zahlen soll die Maskenpflicht erweitert werden. Spätestens ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern soll eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum überall dort gelten, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen.
  • Sperrstunde: Ab einem Inzidenzwert von 50 soll für Gastronomiebetriebe eine verbindliche Sperrstunde um 23 Uhr gelten. Dazu gehört auch ein „generelles Ausgabeverbot von Alkohol“. Bars und Clubs sollen geschlossen werden. Bei einem Inzidenzwert von mehr als 35 sind diese Maßnahmen nicht verbindlich vorgeschrieben, aber empfohlen.

2. Kontaktbeschränkungen

  • Private Feiern: Alle Bürger sollen genau abwägen, ob eine private Feier notwendig und vertretbar ist. In Regionen mit einem Wert über 35 Neuinfektionen soll es eine Begrenzung von 15 Teilnehmern im privaten Raum geben. Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollen private Feiern auf maximal zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt werden.
  • Im öffentlichen Raum: Auch im öffentlichen Raum greifen Beschränkungen. So sollen in Regionen mit einem Wert über 35 Neuinfektionen eine Begrenzung von 25 Teilnehmern gelten. Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen sich höchstens zehn Teilnehmer treffen dürfen. Sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, wird dies auf bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände verringert.

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3. Wirtschaft

  • Corona-Hilfen: Der Bund will Hilfsmaßnahmen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Branchen verbessern. Die angesichts steigender Infektionszahlen geplanten Einschränkungen würden dazu führen, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssten. Deshalb werde der Bund „Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern“, heißt es.

4. Bundeswehr

  • Unterstützung der Gesundheitsämter: Die Bundeswehr wird den Gesundheitsämtern für die Kontaktnachverfolgung die Hilfe von bis zu 5000 Soldaten anbieten – „und in wenigen Wochen mit bis zu 15.000“ Kräften unterstützen. Auch interessant:

5. Reisen in Deutschland und ins Ausland

  • Beherbergungsverbot: Die meisten Bundesländer hatten am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass Bürger aus Hotspots bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. Diese Beherbergungsverbote waren vor den Beratungen am umstrittensten. Bund und Länder fanden auch im Kanzleramt keine Einigung und vertagten das Thema erst einmal bis zum 8. November. Bis dahin soll diese Maßnahme auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

6. Schulen und Tests

  • Schulen und Kitas: Konkrete Beschlüsse gab es nicht. Merkel hatte aber immer wieder betont, dass die Aufrechterhaltung des Kita- und Schulbetriebs zu den obersten Prioritäten gehöre.
  • Teststrategie: Die neue Corona-Testverordnung tritt an diesem Donnerstag in Kraft. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Mittwoch in Berlin, er habe die Verordnung am Morgen unterschrieben. Corona-Tests sollen damit künftig stärker auf Risikogruppen und das Gesundheitswesen konzentriert werden – weniger auf Reiserückkehrer. Geplant ist unter anderem, dass Pflegeheime und Krankenhäuser „Antigen-Schnelltests“ großzügig nutzen können, damit Besucher, Personal und Patienten regelmäßig getestet werden können.

(fmg/dpa/afp/san/bml)

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