Die Wettbewerbszentrale klagt vor dem Bundesgerichtshof, damit Mieter nicht mehr für ungenutzte Kabel-TV-Anschlüsse zahlen müssen. Das gab die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am 20. Juli 2020 bekannt. Verklagt wird eine in Nordrhein-Westfalen ansässige Wohnungsbaugesellschaft, die über 100.000 Wohnungen vermietet und dazu eine Unterlassungserklärung verweigert hat.
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Eine Kündigung des Zugangs, der über die Nebenkostenabrechnung kassiert wird, ist den Mietern ohne gleichzeitige Kündigung des Mietvertrages verwehrt. Die Wettbewerbszentrale sieht hierin einen Verstoß gegen Paragraf 43 b Telekommunikationsgesetz (TKG), der die Mindestlaufzeit von Telekommunikationsverträgen auf 24 Monate begrenzt.
"Die Missachtung dieser gesetzlichen Verpflichtung ist geeignet, die Wahlfreiheit der Verbraucher sowie den freien Wettbewerb in der Telekommunikation zu beeinträchtigen. Da die Mieter bereits für den Kabel-TV-Anschluss Gebühren an den Vermieter zahlen müssen, werden sie zur Vermeidung von Doppelzahlungen faktisch davon abgehalten, ein anderes Marktangebot anzunehmen", erklärte die Wettbewerbszentrale. Der Wettbewerb um die in den Mietverträgen gebundenen Kunden sei damit für Anbieter anderer TV-Angebote, wie über Internet, Streaming Dienste und anderes faktisch massiv eingeschränkt.
Das Landgericht Essen hatte die Klage abgewiesen, weil die Wohnungsgesellschaft keine Telekommunikationsdienstleistung erbringe. Das Oberlandesgerichts Hamm urteilte, dass es sich nicht einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst handele, wie im Telekommunikationsgesetz gefordert. Er richte sich nur an die geschlossene Gruppe der Mieter (Aktenzeichen I-4 U 82/19. Gegen dieses Urteil hat die Wettbewerbszentrale nun Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
"Wir wollen jetzt von dem Bundesgerichtshof wissen, ob sich Vermieter an § 43b TKG halten müssen", erläuterte Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.
Besonders die Deutsche Telekom setzt sich dafür ein, die Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren abzuschaffen, die von einem Nebenkostenprivileg für Kabelnetzbetreiber spricht, die nicht nur das TV-Angebot, sondern auch den Internetzugang betreffe.
Im Mai 2018 sagte der damalige Tele-Columbus-Chef Timm Degenhardt der Wirtschaftswoche: "Wenn die Umlagefähigkeit entfallen würde, wäre das nicht nur ein Problem für uns und Vodafone, sondern auch für die Wohnungswirtschaft und ihre Mieter." Über dieses Sammelinkasso bekämen viele Menschen ihren Kabel-TV-Anschluss für ein "sehr geringes Entgelt".
July 20, 2020 at 11:34PM
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Wettbewerbszentrale: Mieter sollen Kabel-TV-Anschlüsse kündigen können - Golem.de - Golem.de
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